Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz besteht aus Vertretern der Eltern, der Lehrer und der Schüler.
Ihre Mitglieder werden in der Übersicht unter Akteure vorgestellt.
Zur Arbeit der Schulkonferenz folgt eine Übersicht der wichtigsten Bestimmungen.
Aufgaben der Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz
- berät und beschließt über alle wichtigen Fragen der Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Erziehungsberechtigten und deren Vertretungen [...] (§ 76 (5) SchulG)
- soll bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln und für sachgerechten Ausgleich sorgen (§ 76 (5) SchulG)
- wählt einen Vorsitzenden und eines Stellvertreters (§ 76 (3) SchulG)
Entscheidungsrechte:
Die Schulkonferenz beschließt
- Abweichungen von der Stundentafel, soweit dieses in der VO Stundentafel zugelassen ist
- Einrichtung und Umfang von freiwilligen Schulveranstaltungen (§ 76 (7) SchulG)
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen (§ 76 (7) SchulG)
- Grundsätze für die Durchführung von Klassenfahrten und Wandertagen (§ 76 (7) SchulG)
- eine Schulordnung zur Regelung des geordneten Ablaufs des äußeren Schulbetriebs (§ 76 (7) SchulG)
_ Regelung über die Pausen- und Mittagsverpflegung sowie das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten.
- Überprüfung des Schulprogramms und Weiterentwicklung (§ 39 (5) S. 4 SchulG)
- die Vereinbarung von Schulpartnerschaften (§ 76 (7) SchulG)
Bestimmungen zum Aufbau:
- Mitglieder sind der Schulleiter und mit jeweils einem Drittel der Sitze Vertreter der Lehrer (einschließlich des Schulleiters), der Erziehungsberechtigten und Schüler
- die Vertreter der Schüler müssen mindestens Jahrgangsstufe 7 erreicht haben
- Anzahl der Mitglieder:
bei bis zu 300 Schülern | 6 Personen |
bis zu 500 Schülern | 12 Personen |
bis zu 1.000 Schülern | 18 Personen |
über 1.000 Schülern | 24 Personen |
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